Gutachten: Arbeitsrechtlicher Sonderweg der Kirchen ethisch und theologisch nicht mehr zu rechtfertigen

Sozialethiker warnt vor Glaubwürdigkeitsproblemen

Beim Arbeitsrecht gehen die Kirchen einen Sonderweg: Beschäftigte dürfen nicht streiken und müssen sich zum Teil weitgehende Vorschriften für ihr Privatleben gefallen lassen. Die Argumente dafür sind wenig stichhaltig. Zu diesem Ergebnis kommt Prof. Dr. Hartmut Kreß, Professor für Sozialethik an der Universität Bonn.

„Gott kann man nicht bestreiken“ – so brachte die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe 2010 ihre Haltung zum Streikrecht für kirchliche Beschäftigte auf den Punkt. Hartmut Kreß hat das Für und Wider dieser Haltung erörtert. Der Professor an der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Bonn hat sich in einem Gutachten für die Hans-Böckler-Stiftung mit den Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts auseinandergesetzt. Er stellt fest, „dass die Kirchen für ihren Binnenbereich und daher auch für ihr Arbeitsrecht bis heute die Grund- und Menschenrechte nicht anerkennen“. Seiner Analyse zufolge ist diese Position weder sozial- und rechtsethisch noch theologisch zu rechtfertigen. „Gutachten: Arbeitsrechtlicher Sonderweg der Kirchen ethisch und theologisch nicht mehr zu rechtfertigen“ weiterlesen

Trennung von Staat und Religion erforderlich

Uwe Lehnert hat in einem sehr lesenswerten Kommentar beim Humanistischen Pressedienst umfassend dargelegt, warum eine Trennung von Staat und Religion notwendig, ja längst überfällig ist und wie sie aussehen sollte: Trennung von Staat und Religion erforderlich

Er schließt seinen Kommentar mit folgenden Konsequenzen:

Der weltanschaulich neutrale Staat hat sich so zu konstituieren, dass er sich neutral gegenüber den religiösen und betont nichtreligiösen Weltanschauungen verhält. Er darf und wird wiederum nicht neutral sein dürfen gegenüber freiheits- und menschenrechtsbedrohenden Bestrebungen, gleichgültig ob diese politisch oder religiös motiviert sind, vor allem auch nicht gegen Absichten, seine Neutralität gegenüber religiösen und nichtreligiösen Bekenntnissen aufzugeben.

Somit verlangt der Entwurf auch eines weltanschaulich neutralen Staates, wie ihn die Befürworter einer Trennung von Staat und Religion verstehen, ein Minimum an verbindlichen Werten und Normen, um eben dieses friedliche Nebeneinander verschiedenster Bekenntnisse gewähren und schützen zu können – gemäß dem Konzept des modernen säkularen und liberalen Staates, der seine für alle Bürger verbindlichen Werte ohne religiös-weltanschaulichen Bezug begründet und so viel persönliche Freiheit wie möglich und so wenig staatliche Reglementierung wie nötig anstrebt.

Dieser angestrebte laizistische Staat ist weder christlich oder muslimisch noch atheistisch. Dieser neutrale Staat bietet eine freiheitlich-demokratische Grundordnung nach humanistischen Prinzipien, die jeder Bürger im Rahmen der für alle geltenden Gesetze in seinem privaten Bereich in beliebiger Weise religiös-weltanschaulich ausgestalten kann.

Realistischerweise sind obige Forderungen nur schrittweise zu realisieren. In einer ersten Phase wird es darum gehen, Diskriminierungen, die bereits heute im Widerspruch zu bestehenden Gesetzen stehen, abzubauen. Sie wären ohne Grundgesetzänderung umsetzbar und bedürfen lediglich des politischen Willens. In einer zweiten, sicherlich schwieriger zu bewältigenden Phase der Herstellung einer strikten Trennung von Staat und Religion wären Grundgesetzergänzungen und Grundgesetzänderungen vorzunehmen.

Als erster konkreter Schritt wäre in den Innenministerien von Bund und Ländern jeweils eine Abteilung „Staat und Weltanschauung“ einzurichten. Diese hat die parlamentarische und gesetzliche Umsetzung obiger Forderungen schrittweise vorzubereiten. Des Weiteren hat sie sämtliche schon bestehenden Gesetze und Verordnungen auf ihre weltanschauliche Neutralität zu überprüfen. Ihr obliegt auch die Überwachung der tatsächlichen Trennung von Staat und Religion sowie die Abwehr von politischen Aktivitäten, diese Trennung bzw. Neutralität des Staates zu unterlaufen.

Sehr zu empfehlen ist auch dies Buch von Uwe Lehnert, das wesentliche Grundlagen für obige Aussagen bietet:

Warum ich kein Christ sein will – Mein Weg vom christlichen Glauben zu einer naturalistisch-humanistischen Weltanschauung

Uta Ranke-Heinemann: „Das Kreuz mit der Christianisierung – Meine lebenslange Suche nach Gott“

Am Freitag, den 13.9., veranstaltet das „Linke Forum Paderborn“ in Kooperation mit „Die Linke“, „Linksjugend solid“ und „dielinke sds“ um 18:00 Uhr in der Universität Paderborn (Hörsaal C 2) einen Vortrag mit Diskussion mit Uta Ranke-Heinemann: „Das Kreuz mit der Christianisierung – Meine lebenslange Suche nach Gott“

„Credo“ heißt „ich glaube“. So ist eine große Ausstellung betitelt, die von Juli bis November des Jahres in Paderborn gezeigt wird. Die Ausstellung behandelt die „Anfänge der Christianisierung in Deutschland“, in der Paderborn im 8. und 9. Jahrhundert unserer Zeitrechnung eine bedeutende Rolle spielte. Von hier aus wurden die heidnischen Sachsen mit Feuer und Schwert missioniert. Papst und Kaiser hielten sich mehrfach und länger hier auf, um den „Missionaren“ Rückendeckung zu geben. Wurde Deutschland und Europa wirklich christianisiert? Welche Rolle spiel(t)en Frauen in der katholischen Kirche und warum kommen sie in der Ausstellung praktisch nicht vor? Wie ist die „christliche“ Eroberung Deutschlands zu werten?

Mehr Infos: http://www.linkesforum-paderborn.de/veranstaltung2.htm

Petition: Bülent soll mit seinen Freunden auf die Grundschule in seiner Nachbarschaft gehen dürfen

Schluss mit religiös begründeter Diskriminierung an öffentlichen Schulen in NRW!

Sogenannte „Bekenntnisschulen“ sind katholische oder evangelische Schulen (in NRW und Niedersachsen), die zwar aus öffentlichen Geldern finanziert werden, die aber trotzdem nur Kinder ihrer Konfession aufzunehmen brauchen und diese zum Religionsunterricht und Gottesdienst verpflichten können. Das heißt, Muslime, Juden, Buddhisten, Hindus, Nichtreligiöse etc. müssen diese Schulen zwar finanzieren, aber ihre Kinder sind dort nicht erwünscht, zumindest nicht, wenn sie nicht am Religionsunterricht und Gottesdienst teilnehmen wollen. Da es Städte und Gemeinden gibt, wo es ganz überwiegend bis nur solche Bekenntnisschulen gibt, werden Kinder aus ihrem Freundesverband gerissen und gezwungen, weite Wege auf sich zu nehmen.

In Paderborn, wo 15 von 23 städtischen Schulen solche Bekenntnisschulen sind, wird einem Jungen (von der Wohnung aus sind die sechs nächst gelegenen Schulen alle Bekenntnisschulen) aktuell die Aufnahme in eine katholische Bekenntnisschule verweigert, da seine Eltern nicht bereit sind zu unterschreiben, dass ihr Sohn am katholischen Religionsunterricht teilnehmen muss. Und dies, obwohl die Abmeldung vom Religionsunterricht an öffentlichen Schulen grundgesetzlich garantiert ist!

So kommt auch Dr. Thomas Langner in einem Artikel für die Juristenzeitschrift Legal Tribune online zu dem Schluss, dass kommunale Bekenntnisschulen

„grundsätzlich den gleichen Aufnahmebedingungen unterliegen wie die Gemeinschaftsschulen. […] Nach alledem stellt sich die Rechtslage im Fall der Bonifatius Schule eindeutig dar. Da sie in öffentlicher Trägerschaft betrieben wird, darf sie die Teilnahme an Religionsunterricht und Gottesdienst nicht zur zwingenden Aufnahmebedingung machen.“

Dennoch wurde der Eilantrag der Eltern an das Verwaltungsgericht, wonach das Kind vorläufig in der Schule Aufnahme finden sollte, am 30.8.2013 abgelehnt.

Per Petition wird nun gefordert: Bülent soll mit seinen Freunden auf die Grundschule in seiner Nachbarschaft gehen dürfen!
 

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