„Amen“ titelt die Süddeutsche:
Der Regensburger Blogger Stefan Aigner geht aus dem juristischen Ringen mit dem Bistum Regensburg als Sieger hervor. […]
Er hatte in einem Kommentar auf seinem Blog regensburg-digital.de geschrieben, dass Geldzuwendungen der Diözese Regensburg an ein Opfer sexuellen Missbrauchs durch einen Priester ‚den Beigeschmack einer Schweigegeldzahlung haben‘. Dies darf Aigner nun weiterhin behaupten. Die Karlsruher Verfassungsrichter wiesen die Beschwerde des Bistums zurück. Ihr Beschluss endet mit dem Satz: ‚Diese Entscheidung ist unanfechtbar.‘
Nicht nur wegen der auch mir von solchen Kirchenleutz zuteil gewordenen Abmahnerfahrungen geht mir das wahrlich wie Öl runter! Herzlichen Glückwunsch Stefan Aigner! 🙂
Und so geht’s voran, Schritt für Schritt! 😉