Eigentlich weiß ich gar nicht, was ich sagen/schreiben soll. So etwas hinterlässt mich immer recht sprachlos.
Habe ich das jetzt wirklich richtig verstanden?
Das Beenden einer Partnerschaft und Eingehen einer neuen ist für die katholische Kirche Grund genug, einer, nach allem, was ich gelesen habe, allseits nicht nur beliebten, sondern auch sehr fähigen und engagierten Kindergartenleiterin zu kündigen.
Begeht ein Priester eine Sexualstraftat, missbraucht ihm anvertraute Kinder, ist das hingegen für die katholische Kirche kein Kündigungsgrund.
Damit wir uns nicht falsch verstehen: Auch ich bin für die Rehabilitation von Sexualstraftätern, für ihre Therapie und dafür, dass, wenn nach menschlichem Ermessen (Das ist selbstverständlich nie 100% sicher, aber was ist das schon? In jedem von uns schlummert so manche Zeitbombe…) von ihnen keine Gefahr mehr ausgeht, sie in die Freiheit zurückkehren, ihnen Arbeit usw. usf. zusteht. Gar keine Frage.
Ich frage mich nur, ob da noch irgendeine Verhältnismäßigkeit erkennbar ist?
Das Erzbistum Köln schreibt in seiner Stellungnahme zur Kündigung der Kindergartenleiterin:
Kennzeichen einer christlichen Lebenshaltung ist außerdem, dass ein Christ sein ganzes Leben aus diesem Glauben heraus gestaltet, bis in alltägliche Dimensionen hinein. Die Kirche und ihre Mitarbeiter sind diesem moralischen Anspruch besonders verpflichtet. Wir bedauern die Konsequenzen, die sich daraus für die Leiterin der Kindertagesstätte Rauschendorf ergeben haben. Doch die Kirche kann ihre moralischen Werte nicht einfach im Einzelfall aufgeben oder aus missverstandener „Nächstenliebe“ zurücknehmen.
Jemanden, der eine Partnerschaft beendet und eine neue eingeht, weiter zu beschäftigen, ist also „missverstandene ‚Nächstenliebe'“ (Warum setzt das Erzbistum Köln Nächstenliebe in Gänsefüßchen?) und Sexualstraftäter weiter beschäftigen, ist es nicht? Bei Ersterem muss die katholische Kirche ihre moralischen Werte aufgeben, bei Letzterem nicht?
Kann mir das bitte einmal jemand erklären?
„… wird die kirchenrechtliche Höchststrafe der Entlassung aus dem Priesteramt nur in extremen Fällen angewandt.“
Nun hatte die Kindergartenleiterin aber kein Priesteramt (womöglich weil sie eine Frau ist), darüberhinaus ist sie auch noch eine Frau. Also alles nicht wirklich miteinander vergleichbar.
Andersherum: wäre sie Priester und hätte einen neuen Partner gefunden, wäre das kein Problem.