Tweets der Woche

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  • RT @_sapereaude_: … Homosexualität in Schulen als Selbstverständlichkeit behandeln – Theisten protestieren: http://is.gd/eeLu1 #
  • RT @spektrumdirekt: Schlaf: Spontanaktivität des Gehirns sorgt für ungestörten Schlaf http://bit.ly/99YxcX #
  • Zitat des Tages: "ich beobachte bloss, dass ich von leuten umgeben bin, für die "hirntot" noch ein kompliment wäre" #
  • RT @drseltsam: Spaß am Gerät: Was passiert, wenn man einen Backstein in eine laufene Waschmaschine wirft? http://is.gd/e9VZ3 #win #

Ein „rechtsstaatliches und kriminalpolitisches Debakel“

Zu diesem Ergebnis kommt die Studie zur nachträglichen Sicherungsverwahrung des Juristen und Strafvollzugsexperten Michael Alex, wie Heribert Prantl in seinem (wie gewohnt) guten Artikel „Wenn Gutachter irren“ in der Süddeutschen schreibt.

[…] Der Wissenschaftler untersucht 77 Fälle in ganz Deutschland, bei denen die Staatsanwaltschaft nachträgliche Sicherungsverwahrung beantragt hatte, die dann aber von den Gerichten nicht genehmigt wurde; die Häftlinge kamen in Freiheit.

Alle Anträge waren mit Gutachten untermauert gewesen, in denen dem Täter jeweils höchste Gefährlichkeit attestiert wurde. Alex hatte so die Möglichkeit, die reale Rückfälligkeit zu untersuchen – eine Untersuchung, die man naturgemäß bei den Häftlingen, die in Sicherungsverwahrung genommen werden, nicht machen kann.

In der aktuellen Diskussion gilt jede einzelne Sicherungsverwahrung als Verhinderung einer schweren Straftat. Das Ergebnis der Alex-Studie lässt einen solchen Schluss nicht zu: Nur bei vier der entlassenen Straftäter (fünf Prozent) kam es zu einer neuerlichen Verurteilung wegen Raub- oder Sexualdelikten. […]

Die Studie von Alex kommt zu dem Ergebnis, dass die Identifizierung gefährlicher Wiederholungstäter nur „auf Kosten einer großen Zahl von ungefährlichen Menschen gelingt“. Kurz gesagt: Einer sitzt zu Recht, 20 sitzen zu Unrecht wegen falscher Gutachten. In der Wissenschaft wird der Studie vorgeworfen, der Beobachtungszeitraum nach der Entlassung (im Schnitt drei Jahre) sei zu kurz gewesen. Der Bochumer Kriminologe Thomas Feltes argumentiert dagegen: Die Rückfallwahrscheinlichkeit sei nach sechs bis zwölf Monaten am höchsten. […]

Andere meinen hingegen, mittelalterliche Methoden wie der so genannte „Internet-Pranger“ trügen etwas zur Sicherheit bei und ständen uns, die wir uns so gern aufgeklärt und zivilisiert schimpfen, während wir mit dem Finger auf Verwerfliches wie Schari’a & Co zeigen, gut zu Gesichte.

Wer meint, dergleichen brächte uns Vorteile, mehr Sicherheit, der möge sich doch nur mal fragen, was er denn tun würde, wenn er aus solch einer Datenbank erführe, dass nebenan ein ehemaliger Straftäter wohnt? Was würden andere tun? Was würde wohl ein Rainer Wendt tun?