Gute Nachrichten aus Karlsruhe

… die Hoffnung machen:

Karlsruhe schränkt Vorratsdatenspeicherung ein – Datenschützer fordern Zypries‘ Rücktritt

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßt die heute verkündete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die von CDU, CSU und SPD beschlossene verdachtslose Sammlung der Verbindungs- und Standortdaten der gesamten Bevölkerung (Vorratsdatenspeicherung) durch einstweilige Anordnung einzuschränken. Die Verfassungsrichter entschieden: „In dem Verkehrsdatenabruf selbst liegt ein schwerwiegender und nicht mehr rückgängig zu machender Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG (Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses). Ein solcher Datenabruf ermöglicht es, weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen zu erlangen.“

Ralf Bendrath vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung betont: „Das Verfassungsgericht ist bei Eilentscheidungen traditionell zurückhaltend. Dass die Richter in diesem Fall die Weitergabe der Daten auf die Verfolgung schwerer Straftaten beschränkt haben, zeigt, dass hier ein gravierender Grundrechtseingriff vorliegt. Die jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung und KFZ-Kennzeichenerfassung machen deutlich, dass das Bundesverfassungsgericht dem Sicherheitswahn der Innenminister die Grundrechte entgegenhält.“

„Wir sind weiter überzeugt, zusammen mit den mehr als 34.000 MitklägerInnen die verdachtslose Überwachung der Telekommunikation stoppen zu können“, sagte Werner Hülsmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. […]

Quelle und mehr: AK Vorratsdatenspeicherung

Bitte bevorraten Sie sich

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung dürfen die Daten nur genutzt werden, wenn eine schwere Straftat vorliegt, aber es gibt noch weitere Konsequenzen.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 19.03.2008 dem Eilantrag von acht Beschwerdeführern, den Vollzug der Vorratsdatenspeicherung zu stoppen, teilweise stattgegeben. Für die Gegner der Überwachung ist das weder ein Sieg noch eine Niederlage. Die Konsequenzen der Entscheidung erschließen sich erst aus der Begründung. Die aber hat es in sich. […]

Quelle und mehr: Telepolis