Gute Nachrichten von der Online-Durchsuchung?

So auf den ersten Blick wohl ja.

„Die Maßnahme kann allerdings schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass die Gefahr in näherer Zukunft eintritt, sofern bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall drohende Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut hinweisen.“

Das klingt für mich als juristischen Laien allerdings auch nach viel, viel Gummi. Wie, bitte, definiert man „überragend wichtiges Rechtsgut“?

Nun, ich bin gespannt, wie das die Profis deuten und – irgendwas ist ja immer 😉 – es hätte natürlich schlimmer kommen können.

Von daher ist da schon etwas Freude 🙂 Immerhin habe ich ja jetzt ein neues Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Das gibt doch Hoffnung, oder? 😉

P.S. Die dreiste Verarsche der FDP, wo Guido Westerwelle die Karlsruher Entscheidung einen „Meilenstein der Rechtsgeschichte für Freihheit und Bürgerechte“ nennt, während sein Parteigenosse Ingo Wolf als Innenminister von NRW ja gerade für das nun gekippte gesetzte Gesetz zuständig ist, lässt selbst geübte Elendstouristen wie mich noch schlucken.

(Quellen: Golem, Tagesschau)