Nur noch bis 24. Dezember! Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung (Update)

[Update: Fristverlängerung bis 24.12.2007! Aktueller Stand: 13.000 Unterzeichner] 

Letzte Gelegenheit mit dabei zu sein! Es kostet euch nicht mehr als einen Briefumschlag, eine Briefmarke, etwas Papier … und ein paar Minuten Zeit. Also macht mit!!

So gehts! Ein Howto von alltagskakophonie (vielen Dank!):

Eigentlich weiß jeder was zu tun ist. Gründe gibt es genug, sich der Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung anzuschließen. Gründe findet man ausreichend auch noch in einer fünfminütigen Info (Mehr Aufklärungsmaterial gibt es hier). ABER oft läuft dabei etwas schief, weil nämlich die zwingend erforderliche Vollmacht nicht ausgedruckt und verschickt wird. DARUM, damit bei dieser wichtigen Sache nichts schief läuft – hier eine Anleitung in 3 Schritten. So und nicht anders muss das gemacht werden. Also auf, die Zeit drängt, denn Registrierungen und Vollmachten werden nur noch bis zum 19.11.2007 24.12.2007 (Poststempel) angenommen! Auf auf!!! Macht dem Grundgesetz ein Weihnachtsgeschenk! 😉

Schritt 1: Registrierung ausfüllen

Registrierungsformular

Das Registrierungsformular wird ausgefüllt und danach durch Klicken auf “Absenden” abgeschickt.

Die Registrierung enthält die Daten zur Verfassungsbeschwerde. Das Registrierungsformular findet man hier. Das wird online ausgefüllt und dann per Klicken auf “Absenden” übermittelt. Die Daten, die für die Verfassungsbeschwerde benötigt werden, gehen dann beim Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik ein. Damit Starostik die Verfassungsbeschwerde durchsetzen kann benötigt er aber aber das Vollmachtsformular, das es nach dem Abschicken der Registrierung zum Herunterladen gibt.

Schritt 2: Vollmacht ausdrucken und ausfüllen

Vollmachtsformular

Das Vollmachtsformular wird vollständig ausgefüllt und unterschrieben.

Die benötigte Vollmacht gibt es nach dem Abschicken der Registrierung zum Download als PDF- oder RTF-Dokument. Das lädt man herunter, druckt es auf dem Drucker aus und füllt dann alle erforderlichen Felder (im PDF auch direkt am Computer möglich) aus. Nicht vergessen; die Unterschrift!

Schritt 3: Eintüten und Abschicken

Vollmacht ausgefüllt

Die ausgefüllte Vollmacht kommt in den Briefumschlag und wird an Rechtsanwalt Meinhard Starostik geschickt. Frankieren nicht vergessen!

Danach liegt das ganze ungefähr wie oben dargestellt auf dem Tisch (oder wo auch immer). Das große Eckige kommt ins kleine Eckige. Wer so luxuriöse Briefumschläge mit Fenster besitzt, braucht den Brief nur noch frankieren und in den nächsten Briefkasten stecken. Wer kein Fenster im Umschlag hat, schreibt es eben drauf und steckt den fertig frankierten Briefumschlag ebenfalls in den nächsten Briefkasten. Alles bis zum 19. und man hat seinen Teil geleistet. Gekostet hat es nicht mehr als einen Briefumschlag, eine 55 Cent Briefmarke, etwas Druckertinte und einen Gang zum Briefkasten. Die Verfassungsbeschwerde kostet nichts (in Ziffern: 0), denn…

Das Gerichtsverfahren und Ihre Vertretung vor Gericht ist für Sie kostenfrei. Ihnen entstehen also keinerlei Gerichts-, Anwalts- oder sonstige Kosten. Dies gilt auch dann, wenn die Verfassungsbeschwerde keinen Erfolg haben sollte.

(Quelle: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/51/70/)

Viel Erfolg beim Mitmachen! Jetzt handeln!

Text verfasst von Kai Uhlemeyer unter cc-by

Es weht der Sonnenwind…

coronalhole hinode blank

Zur Zeit ist auf der Sonne ein riesiges coronales „Loch“ zu sehen (dunkle Flächen auf dem Bild oben). Dies sind Bereiche, in denen sich das Magnetfeld der Sonne öffnet und Solarwinde austreten. Diese Tage zeigt dies Loch Richtung Erde, damit können verstärkt Solarwinde in unsere Richtung strömen und kann es hier zur geomagnetischen Stürmen kommen. Dies wiederum kann uns auch in unseren Breiten schöne Nordlichter bescheren 😉

(Quelle/Bildquelle: spaceweather.com)

Ein rabenschwarzer Tag für die Bürgerrechte (Update)

todestag2007

Mit 366 zu 156 Stimmen bei 2 Enthaltungen stimmte heute der Deutsche Bundestag für die Vorratsdatenspeicherung.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung verurteilt die heutige Entscheidung der Bundestagsmehrheit, eine verdachtslose Vorratsprotokollierung des Telekommunikationsverhaltens in Deutschland einzuführen. SPD, CDU und CSU hätten das Vorhaben gegen alle Warnungen und Widerstände durchgepeitscht und nicht einmal die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abgewartet, die in wenigen Monaten ansteht. […]

Zwar orientiere sich das Gesetz an der in der EG-Richtlinie vorgegebenen Mindestspeicherungsfrist, in verschiedener Hinsicht gehe das Gesetz allerdings über die Vorgaben der Richtlinie hinaus. „Insbesondere hinsichtlich der Verwendung der Daten für weniger schwere Straftaten und ihre Übermittlung an die Nachrichtendienste und Ordnungsbehörden. Damit wird den Ordnungsbehörden und den Nachrichtendiensten ohne richterliche Prüfung ein Zugriff auf die Verkehrsdaten gestattet. Nicht zuletzt wird die Möglichkeit zur anonymen und unbeobachteten Internetnutzung künftig nicht mehr gewährleistet“, mahnt Schaar.

(Quelle)

Wenn das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist, wird nun die mit rund 7000 TeilnehmerInnen größte Verfassungsbeschwerde, die dem Bundesverfassungsgericht jemals vorgelegt wurde, eingereicht. Dazu meint der Jurist Patrick Breyer:

„Das Fernmeldegeheimnis wird von den Gerichten wieder hergestellt werden. Dagegen ist die Wählbarkeit von SPD, CDU und CSU für die Generation Internet endgültig verloren gegangen.“

Vor das Bundesverfassungsgericht wollen auch PoliterkerInnen der Linkspartei sowie der frühere Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch, der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum und die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ziehen.

Bundesinnenminister Schäuble verhöhnte all diese Menschen am Mittwochabend vor Journalisten und Richtern in Karlsruhe mit einem Hitler-Vergleich:

„Wir hatten den ‚größten Feldherrn aller Zeiten‘, den GröFaZ, und jetzt kommt die größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten“

Ein Gutachten des Freiburger Max-Planck-Instituts für Strafrecht über die staatliche Nutzung von Verbindungsdaten besagt laut heise online:

Aus der bislang allein vorliegenden Zusammenfassung der Studie gehe hervor, dass die verdachtsunabhängige Aufzeichnung der Nutzerspuren im Wesentlichen überflüssig sei. Darin ist nachzulesen, dass gemäß der Aktenanalyse unter den heutigen rechtlichen Bedingungen nur etwa zwei Prozent der Abfragen wegen bislang gesetzlich vorgeschriebener Löschungen von Verbindungsdaten „ins Leere gehen“.

Wie geht es nun weiter?

Ricardo Cristof Remmert-Fontes:

„Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung wird weiter die Frage stellen, in welcher Gesellschaft wir in Zukunft leben wollen und daran arbeiten, das Bewusstsein für die Grundwerte unserer freien Gesellschaft zu fördern. Wir sind erst am Anfang unserer gemeinsamen Arbeit.“

Neben der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung wird der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung auf das Angebot technischer Instrumente und Dienste setzen, die eine weiterhin freie und unbefangene Telekommunikation in Deutschland ermöglichen sollen, und seine Aufklärungsarbeit fortsetzen. Ein bundesweites Filmfestival der Aktion Mensch wird mit Informations- und Diskussionsveranstaltungen begleitet und das Netzwerk „Freiheitsredner“ bietet ehrenamtliche Vorträge zum Thema Privatsphäre an. Ebenso ist natürlich auch die Veranstaltung weiterer Demonstrationen und die Fortsetzung der lokalen Aktivitäten in den inzwischen über 50 Ortsgruppen des Arbeitskreises geplant.

Update: Das hatte ich gestern noch vergessen zu erwähnen: Bundesregierung will deutsche Kommunikationsprofile an 52 ausländische Staaten weiter geben

Hier noch ein sehr guter, sehr informativer Artikel. Und hier die Liste, welcher Abgeordnete wie abgestimmt hat.