Wenn Inkompetenz entscheidet … (Teil 2)

Über unseren Mielke 2.0 sowie die Stasi 2.0 habe ich mich ja hier ebenso wie über die offensichtliche Inkompetenz unserer „Führung“ schon mehrfach ausgelassen. Nun haben sie zu einem neuen Schlag ausgeholt – immer frei nach dem Motto: Wir können noch blöder …

Verbot von Computersicherheitswerkzeugen öffnet Bundestrojaner Tür und Tor

Der Bundestag hat heute das Verbot von Computersicherheitswerkzeugen unverändert durchgewunken (Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität, neuer § 202 StGB). Bestraft werden soll insbesondere das Herstellen, Programmieren, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von Software, die für die tägliche Arbeit von Netzwerkadministratoren und Sicherheitsexperten dringend notwendig ist.

Damit handelten die Abgeordneten entgegen dem ausdrücklichen Rat der in den Ausschüssen bei der Beratung des Gesetzes gehörten Experten aus Wissenschaft und Praxis. Auch von Seiten der Internetwirtschaft und vom Bundesrat war die Gesetzesänderung scharf kritisiert worden. Mit Ausnahme der PDS und eines einsamen SPD-Abgeordneten votierte nun die ganz große Koalition der Ahnungslosen dafür, Deutschland zur Berufsverbotszone für Computersicherheitsexperten zu machen. […]

Andy Müller-Maguhn, Sprecher des Chaos Computer Club, kommentierte: „Das Verbot des Besitzes von Computersicherheitswerkzeugen öffnet auch dem Einsatz des Bundestrojaners Tür und Tor. Industrie und Bürgern wird systematisch die Möglichkeit genommen, ihre Systeme adäquat auf Sicherheit zu überprüfen. Dieses Verbot gefährdet die Sicherheit des IT-Standorts Deutschland.“ […]

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